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Die Geschichte der Walliser Wasserkraft in fünf Punkten

Ende des 19. Jahrhunderts steht das Wallis an einem historischen Wendepunkt. Neue Verkehrsverbindungen, darunter insbesondere der Simplontunnel, werden eröffnet. Vor allem jedoch verdeutlicht der stetige technische Fortschritt die zunehmende Bedeutung der Elektrizität für das alltägliche Leben und die Industrie. Fünf Kapitel veranschaulichen die Geschichte der Walliser Wasserkraft samt den damit verbundenen Herausforderungen.

1. Die ersten industriellen Nutzungen

Als das 20. Jahrhundert mit einer neuen Industrielandschaft anbricht, die mit der Produktion von chemischen Erzeugnissen und Metallen wie Aluminium und der schrittweisen Elektrifizierung der Gesellschaft einhergeht, kommt die Technologie dem Wallis in hohem Masse zugute. Denn zum damaligen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich, Strom über lange Distanzen ohne grosse Verluste zu transportieren. Wer Strom nutzen will, muss sich in der Nähe eines Flusses niederlassen. Mit ihren gigantischen Gletschern besitzen die Alpen einen unbestreitbaren Trumpf. Die durch die Fallhöhe vervielfachte Kraft des Wassers kann Turbinen antreiben, um die energiehungrigsten Branchen zu versorgen. Es ist die Geburtsstunde der Walliser Wasserkraft! 1897 lässt sich die Lonza am gleichnamigen Fluss in Gampel nieder. 1905 folgt die Alusuisse in Chippis und nutzt zunächst das Wasser der Navisence, später auch das der Rhone, für den Antrieb von Turbinen. Ab 1904 verwendet die Ciba die Wasserkraft der Vièze für die Erzeugung ihrer chemischen Produkte. Zur Elektrifizierung der Simplonstrecke und ihres Netzes setzt die SBB zur gleichen Zeit auf die Wasserkraft der Rhone in Massaboden und des Flusses Trient in Vernayaz.

2. Der Aufbau des Stromnetzes

Der steigende Strombedarf der Industrie, des Handels, aber auch der Haushalte gebietet eine Bündelung der Kräfte sowie die Einrichtung von Verteilnetzen. 1919 gründen die Westschweizer Städte und Kantone die Energie-Ouest-Suisse, die Vorgängerin der EOS. Um die Stromversorgung ihrer Aktionäre sicherzustellen, lässt sich das Unternehmen im Wallis nieder. Dieses ist in der Lage, Spitzenstrom in grossen Mengen zu erzeugen. Die Möglichkeit, hochgelegene Staumauern zu bauen und damit Fallhöhe zu gewinnen, lässt erste Bauwerke entstehen, darunter Fully (1914-1915), Barberine (1921-1925) oder Dixence (1929-1935). 1937 werden die grossen Schweizer Stromnetze zusammengeschaltet.

3. Der Siegeszug der grossen Staumauern

Während des Zweiten Weltkriegs leidet die Schweiz unter Strommangel. Der Verbrauch der Haushalte steigt kräftig. Inzwischen wird alles mit Strom betrieben. In der Folge führt der Bund eine grosse Studie über potenzielle Wasserkraftreserven durch. Dabei werden Standorte für Speicherkraftwerke ermittelt, die nach und nach gebaut werden und ans Netz gehen: Cleuson (1947-1950), Salanfe (1947-1950), Grande-Dixence (1951-1965), Mauvoisin (1951-1958), Zeuzier (1953-1958), Moiry (1954-1958), Mattmark (1960-1967) oder Emosson (1967-1973). Die Epoche dieser Staumauern hat aussergewöhnliche Auswirkungen auf das Wallis. Zum einen verfügen die Gemeinden nun über neue Ressourcen. Zum anderen entstehen zahlreiche Arbeitsplätze, sodass gar massenweise Arbeitskräfte aus dem Ausland rekrutiert werden müssen. Eine noch nie dagewesene Ära des Wohlstands verändert die Erscheinungsbilder von Städten, Dörfern und Tälern. Vor diesem Hintergrund erkennen einige Visionäre die Notwendigkeit, den Kanton und die Gemeinden in die Verwertung der Wasserkraftressourcen einzubinden. Am 3. Juli 1957 beschliesst der Grosse Rat die Gründung der „Forces Motrices Valaisannes“ (FMV) und gibt ihr einen klaren Auftrag: die ausreichende Versorgung der Walliser Bevölkerung und Wirtschaft mit Energie.

4. Die Verwertung des Wasserkrafterbes

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts zeichnen sich die ersten Heimfälle der grossen Kraftwerke sowie interessante Chancen ab. Vor diesem Hintergrund werden mit einem neuen Gesetz die Aufgaben und die Funktionsweise der sich zu diesem Zeitpunkt in Schwierigkeiten befindlichen FMV festgelegt. Der Kanton passt sein Instrumentarium an die neuen Gegebenheiten an. Dies erfolgt zunächst über die 2013 publizierte „Wasserstrategie des Kantons Wallis“, welche die Multifunktionalität des Wassers hervorhebt. Es folgt die „Strategie Wasserkraft des Kantons Wallis“, die 2017 in die Überarbeitung der geltenden Gesetzgebung mündet. In diesem Kontext hält die sich in den Händen des Kantons und der Gemeinden befindende FMV an ihrem Hauptzweck, „zur Verwertung der Wasserkraft der öffentlichen Gemeinwesen im Wallis beizutragen“, fest – und das mit kantonalen und nationalen Partnern.

5. Das Wallis als Teil der Lösung – heute und in Zukunft

In einer von gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt, die unterschiedlichsten Instabilitäten ausgesetzt ist, bringen die Versorgungssicherheit und die Energiewende grosse Herausforderungen mit sich. Dank seinen grössten Trümpfen – dem Wasser und der Sonne – ist das Wallis heute fester Bestandteil der Schweizer Lösung für mehr Energieunabhängigkeit, insbesondere im Winter, und die Dekarbonisierung des Landes. Seit mehreren Jahren setzen die im Kanton aktiven Unternehmen auf die Erzeugung von Spitzenstrom. Sie steigern ihre Kapazität im grossen Stil durch gigantische Investitionen. Hiervon zeugen Cleuson-Dixence, der Umbau von Nant de Drance zu einem Pumpspeicherkraftwerk und Projekte für den Ausbau der Wasserkraft. Gemäss ihrem Auftrag unterstützt FMV diese Entwicklungen im Interesse der Konzessionsgemeinden und des Kantons. Einheimisch, sauber, nachhaltig und flexibel – die mit dem in den Staumauern gespeicherten Wasser erzeugte Energie hat eine grossartige Zukunft vor sich.

Im Gespräch mit Jean-Henry Papilloud, dem Präsidenten der „Société d’histoire du Valais Romand“

„DieGesetzgeber sorgen sich um die Zukunft und die künftigen Generationen“

Jean-Henry Papilloud, Präsident der „Société d’histoire du Valais Romand“

Wann gab es die ersten Konzessionen?

Als die ersten Wasserkraftwerke in Zermatt, Martinach oder Leuk in Betrieb gehen, erhalten die mutigen Unternehmer Genehmigungen der Gemeinden. 1891 erteilt der Kanton dem Kraftwerk Bois-Noir (Lavey) eine Konzession für das Wasser der Rhone. Transaktionen erfolgen freihändig und zu sich wechselnden Konditionen. Um Einheitlichkeit zu gewährleisten, erlässt der Staatsrat bereits 1891 Weisungen, während der Grosse Rat diesen Abkommen mit dem Gesetz vom 26. Juni 1898 einen Rahmen verleiht. Die damals festgelegten Normen erfahren im Folgenden nur wenige Änderungen. Im Wallis erteilt der Kanton die Konzessionen für das Wasser der Rhone, die Gemeinden für die Seitengewässer. Der ab 1916 in diesem Bereich mitwirkende Bund lässt den Kantonen grossen Handlungsspielraum.

Hat Sie in Bezug auf die Debatten über dieses erste Gesetz etwas überrascht?

Das gesamte Gesetz von 1898 ist äusserst richtungsweisend. Die Gesetzgeber sorgten sich um die Zukunft und die künftigen Generationen. So orakelte beispielsweise ein Grossrat: „Vor 20 Jahren hätte man vermutlich nicht fünf Rappen pro Pferdestärke bezahlt. Können wir schon jetzt vorhersehen, was unsere Wasserkraft in 50 oder 60 Jahren wert sein wird?“ Bemerkenswert ist auch, dass der Grossrat die Gefahr hervorhob, dass spätere Generationen die Unbedachtheit ihrer Vorgänger teuer zu stehen kommen könnte. Und er fährt mit einer Prophezeiung fort: „Wie bitte? Für 1000 oder 500 Franken wurde eine Konzession verschleudert, die nunmehr 15’000 Franken wert ist. Unfassbar, wie leichtfertig unsere Vorfahren gehandelt haben, als sie diese Konzession für einen solchen Spottpreis vergaben!“

Welche Herausforderungen ergeben sich durch die Heimfälle?

Die Heimfälle schlagen hohe Wellen, da mit ihnen doch potenziell hohe finanzielle Einnahmen für die Konzessionsgemeinden und den Staat verbunden sind. Die ersten Heimfälle sind bereits erfolgt, und das nicht ohne Kontroversen. Daher erlässt der Grosse Rat 2012 ein Moratorium zu dieser Problematik, bis diese juristische Grauzone geklärt ist. Zu betonen ist, dass der Kanton mit dem 2017 praktisch einstimmig angenommenen Gesetz die Spielregeln festlegt: Beim Heimfall gehören 30% der Wasserkraftanlage dem Kanton und 70% den Konzessionsgemeinden.

Welche Strategie wird mit dem Gesetz verfolgt?

Ziel ist, dass das Wallis – Kanton und die Konzessionsgemeinden – nach den Heimfällen und nach 2050 über mindestens 60% der Wasserkraft verfügt, damit der Mehrwert im Wallis verbleibt. Die restlichen 40% können mit historischen oder neuen Partnern unter Berücksichtigung des Interesses des Kantons und seiner Bevölkerung verhandelt werden. In dieser Hinsicht ist FMV der industrielle Arm des Kantons und der Gemeinden. Gemäss ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung muss sie die Anteile des Kantons und der Gemeinden, die dies wünschen, so bewirtschaften, dass deren Rentabilität und die Verwertung des Gemeinguts gewährleistet sind.

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